Versicherungspflicht für Hundehalter

TierhalterhaftpflichtversicherungVersicherungspflicht
An alle Hundehalter in Niedersachsen.
Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Tier-, respektive Hundehalter-Gesetz erlassen, das mit Wirkung zum 01.07.11 in Kraft tritt.

Bisher war eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. Hundehalterhaftpflicht freiwillig. Dies wird ab dem 01. Mai 11 zur Pflicht. Diese gesetzliche Änderung betrifft ausnahmslos alle Hundearten bzw. alle Hunderassen. Es spielt auch keinerlei Rolle, ob der Hund eine spezielle Ausbildung hinter sich hat.

Der Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, respektive Hundehalterhaftpflicht ist dann ständig mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollbeamten vorzuzeigen. Sie sollten Ihren Hund also recht zeitnah bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung anmelden, damit Sie eine Hundehalterhaftpflicht nachweisen können.

Des Weiteren müssen alle Hunde – auch hier wieder ausnahmslos alle – gechippt werden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund zum Tierarzt bringen müssen, damit er einen Chip implantieren kann. Dies hat den Sinn, dass Ihr Hund registriert ist und somit jederzeit unter anderem gefunden werden kann. Dadurch ist eine eindeutige Identifikation möglich.

Weiterhin müssen Sie als Hundebesitzer, sollten Sie Ihren Hund weniger als zwei Jahre haben, einen Hundeführerschein nachweisen können. Am besten ist, falls Sie die Möglichkeit haben, von dem Vorbesitzer einen schriftlichen Nachweis anfordern. Diese Verordnung tritt ab 2013 in Kraft. Ein Hundeführerschein besagt, dass Ihr Hund Gehorsam gelernt hat. Einen Hundeführerschein können Sie bei einem Hundeverein erwerben.

Achtung, sehr wichtig!!
Wer diesen neuen gesetzlichen Verordnungen des Landes Niedersachsen nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro rechnen.

Zusammenfassung.
Ab 2011 verlangt das Land Niedersachsen einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, respektive einen Nachweis über eine Hundehalterhaftpflicht.
Weiterhin muss Ihr Hund durch einen Tierarzt gechippt werden. Wenn Sie neuer Hundebesitzer sind, müssen Sie einen Hundeführerschein haben. Diese Verordnung wird ab 2013 fällig.
Diese neuen Verordnungen gelten ausnahmslos für alle Hundearten- und Rassen. Darunter fallen auch Blinden- und Gebrauchshunde.
Wer gegen diese Verordnung verstößt, macht sich strafbar und muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro rechnen.
Denken Sie also unbedingt daran, dass sie ab dem 01.07.11 jederzeit von einem städtischen Beamten angehalten werden können und alle Nachweise vorzeigen müssen.

Hundehalterhaftpflicht Vergleich

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