Schweizer Hundegesetz

Schweizer HundegesetzKeine Änderung im Schweizer Hundegesetz
 
In der Schweiz bleibt es bei Differenzen im Hundegesetz. Der Ständerat besteht dort auf seine Position zum Hundegesetzt, daß es keine Sonderregelungen in einzelnen Kantonen für das Tragen von Maulkörben geben wird. Der Maulkorb wird in der Schweiz somit auch weiterhin als einziger wirksamer Schutz vor Hundebissen und Haltebewilligung für Hunde, die potenziell als gefährlich eingestuft werden, angesehen. Der Städterat wollte nicht auf die Linie des Nationalrates eingehen, der die Kompetenz für eigene Gesetze an die Kantone weitergeben möchte. Diese könnten dann über den Schärfegrad individuell eintscheiden und neben dem Maulkorb auch andere bisshemmende Einrichtungen zulassen oder eine Haltebewilligung für gefährliche Hunde selbst bestimmen bzw. ganz verzichten.
 
Bundespräsidentin Doris Leuthard und Kommissionssprecher Teho Maissen (Graubünden) erklärten dazu, daß ein Bundesgesetzt keinen Sinn mache, wenn anschließend jeder Kanton eigene Gesetze erlassen könne. Schließlich würden „Zürcher Hunde nicht anders beissen, als Genfer Hunde.“ Laut Maissen haben 17 Kantone sich in einer Kommissionsumfrage bereit erklärt, im Fall einer einheitlichen bundesweiten Lösung auf weitergehende kantonale Änderungen zu verzichten. „Ansonsten seine in der kleinräumigen Schweiz, Kantongrenzende überscheitende Spaziergänge mit dem Hund nur noch mit mehreren Gesetzbüchern unter dem Arm möglich.“ So Maissen.
 
Das schweizer Hundegesetz geht auf eine Initiative durch das Parlament zurück, in der nach einem tödlichen Angriff auf ein sechsjähriges Kind im Jahr 2005 in Oberglatt, ein Pittbull-Verbot gefordert wurde.